Einführung
Geschätzte Kundinnen und Kunden. Die Steuererklärung liegt auf dem Tisch und ist immer noch unerledigt und Ihnen fehlt die Erfahrung? Gerne geben wir Ihnen ein paar Steuerspartipps weiter.
Haben Sie jedoch keine Lust für eine Steuererklärung, stehen Sie unter Zeitdruck oder wollen Sie Ihre Steuerabzüge durch einen Profi maximieren lassen?
Kein Problem, wir kümmern uns gerne um Ihre Steuererklärung. Profitieren Sie von unserem Know-How und kontaktieren Sie uns unverbindlich (kontakt@meine-steuern.ch).
Frühzeitig einbezahlen lohnt sich!
Ob die Steuererklärung nun ausgefüllt und eingereicht ist oder nicht, die provisorische Steuerrechnung ist bei vielen schon eingetroffen. Ärgern Sie sich nicht! Die meisten Gemeinden gewähren einen Skontoabzug bei Bezahlung bis zu einem festgelegten Fälligkeitstermin. Nutzen Sie die Chance dieses Steuerspartipps und sparen Sie Geld!
Fahrzeug: kaufen oder leasen?
Nicht für jeden ist ein Fahrzeug, sei dies ein Auto oder Motorrad, per Barzahlung möglich. Hier bietet sich die Möglichkeit eines Leasings an. Jeder weiss, dass Fahrzeuge in der Steuererklärung als Vermögen angegeben werden müssen. Wenn Sie aber ein Fahrzeug leasen, sind Sie nicht Eigentümer dieses Objektes und somit muss das Fahrzeug nicht als Vermögen aufgeführt werden.
Abzugsfähige Schuldzinsen
Schulden will keiner haben, aber wussten Sie, dass Schuldzinsen steuerlich abzugsfähig sind? Deshalb lohnt es sich, die monatlichen oder jährlichen Abrechnungen von Kreditkarten, Privatkrediten und letztjähriger Steuerschulden aufzubewahren.
Kosten für Kinderbetreuung
Kinder sind etwas Schönes, doch es ist nicht immer einfach Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. Einer unserer Steuerspartipps ist es deshalb, dass Sie die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder durch eine Tagesmutter oder in einer Krippe von den Steuern abziehen können. Sie können die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag abziehen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser sogar 10’100 Franken pro Jahr.
Stipendien = steuerbares Einkommen?
Sie sind Student und beziehen ein Stipendium? Wussten Sie, dass Stipendien nicht versteuert werden müssen, sofern diese zusammen mit den übrigen Einkünften nicht mehr als die Ausbildungskosten und den notwendigen Lebensunterhalt während der Ausbildung decken?
Mit dem Velo zur Arbeit
Wenn Sie das Fahrrad für den Arbeitsweg benützen, sei dies auch nur unregelmässig, so können Sie die Kosten dafür in Abzug bringen. Je nach Kanton beträgt dies zwischen 300.– und 700.–
Die Steuererklärung durch den Profi ausfüllen lassen
Jede Lebenssituation ist einzigartig und dadurch jede Steuererklärung anders. In einem persönlichen Gespräch können wir gemeinsam herausfinden, wo Ihre Steuersparmöglichkeiten bestehen und Ihre Steuererklärung optimieren. Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven und nehmen Sie noch am besten heute unverbindlich Kontakt mit uns auf (kontakt@meine-steuern.ch).